Diese Informationen ersetzen kein Gespräch mit Ihrem Augenarzt und sollten "keinesfalls" zur Selbstbehandlung anleiten.
Fragen richten sie bitte direkt an den Augenarzt Ihres Vertrauens.
Bezüglich der Verwendung der Bildschirmbrille gibt es in Österreich zwei gesetzliche Grundlagen.
Zum einem das Arbeitnehmerschutzgesetz, zum anderen die Bildschirmarbeitsverordnung. Auf Grundlage dieser beiden Verordnungen wurde dem Arbeitnehmer das Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens eingeräumt. Die durchschnittliche Tagesarbeitszeit sollte am Bildschirm dabei mehr als zwei Stunden betragen. Nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber bzgl. einer Kostenübernahme sollte ein Termin beim Augenarzt Ihres Vertrauens vereinbart werden.
Der Augenarzt wird ihre Augen auf organische Gesundheit und binokulare Funktionalität untersuchen.
Hinter typischen Beschwerden am Bildschirm wie Kopfschmerzen, sandiges Gefühl, Brennen, verstärkte Müdigkeit können sich verschiedene Ursachen verbergen.
Ab dem 35. Lebensjahr kommt es zu einer Verlangsamung bzw. mit fortschreitendem Alter zu einer Reduktion des Autofokussystem des Auges (Akkommodationsfähigkeit). Damit verbunden können oben beschriebene Symptome auftreten.
Besonders betroffen sind weitsichtige Patienten, die oft im Alltag keinerlei Beschwerden aufweisen. Die häufigsten Ursachen für Probleme am Bildschirm sind neben genannter latenter Weitsichtigkeit und beginnender Alterssichtigkeit die Trockenheit des Auges. Diese Trockenheit des Auges oder Sieca-Symptomatik wird durch das verminderte Blinkverhalten bei Tätigkeit am Bildschirm verursacht. Es wurde in Studien nachgewiesen, dass bis zu 50% Reduktion des Lidschlages für die mangelnde Benetzung des Auges verantwortlich ist. Diesbezüglich ist es wichtig immer wieder Pausen während der Bildschirmtätigkeit einzulegen, bewusstes Blinken sowie die Verwendung von Tränenersatzmittel Wichtig ist auch die ausreichende Befeuchtung der Büroräume.
Häufige Ursachen sind auch Stellungsanomalien der Augen, d.h. es bestehen latente (versteckte) Fehlstellungen der beiden Augen, welche eine erhöhte Fusionsleistung erfordern. Das Gehirn bekommt von beiden Augen ein Bild angeboten und muss über komplexe Schaltungen ein binokulares Bild erzeugen. Diese Fusion kann durch verschiedenste Ursachen gestört sein.
Daneben gilt es noch organische Ursachen wie Trübungen der optischen Medien,
Augendruckerhöhungen bzw. Netzhautveränderungen auszuschließen. Ihr Augenarzt wird Sie nach der Untersuchung individuell beraten und eine Lösung für ihr Problem anbieten.
In den meisten Fällen reicht es aus eine Bildschirmbrille in Form einer Mehrdistanzbrille zu verordnen.
Wichtig ist auch die Beratung bezüglich des Arbeitsplatzes. So sollte eine reflexfreie Beleuchtung Standard sein. Wenden Sie sich bitte an Ihren Augenarzt und besprechen Sie ihre Selbstbeobachtungen.
Artikel: Dr. Walter Mair
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